Niederlassungsstop und Bedarfsregelung

Ich wurde gefragt, ob ein "Bedarf" bestehe, einem weiteren Psychiater eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen. Es ist nicht die erste Anfrage dieser Art.
Tja, was soll ich dazu sagen? Der "Niederlassungsstop" und diese "Bedarfsregelung" haben ja mit medizinischen Erfordernissen oder Patienten-Bedürfnissen überhaupt nichts zu tun. Sie sind ein reines Steuerinstrument und dienen ausschliesslich den Ökonomen und Politikern, um die Kosten zu kontrollieren bzw. ihre Sparziele zu erreichen. Eigentlich habe ich drei Antworten:

  1. Aus medizinischer Sicht stellt das Recht des Patienten auf die freie Arztwahl ein hohes und schützenswertes Gut dar. Dies gilt, natürlich weniger dringlich, auch für den Arzt. Ich persönlich bin überzeugt, dass auch in einer ganzen Reihe von Fällen der Behandlungserfolg nicht unwesentlich von dieser Wahlfreiheit abhängt. Von dieser Perspektive her müsste man die Zulassung erteilen, und dann würde man sehen, ob die Praxis läuft. So war es übrigens immer, bis der "Niederlassungsstop" erfunden wurde.
  2. Aus ganz persönlicher Sicht wäre mir – sofern die "Chemie" stimmt – ein weiterer kollegialer Austausch nicht unlieb, da ich hier z. Zt. alleine am Ort bin.
  3. Da die jüngsten politischen Entscheidungen hier in der Schweiz jedoch die unbestrittene Zunahme psychischer Störungen nicht reflektiert, sondern mit einer De-Professionalisierung und Rationierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beantwortet, wird das Aufgabengebiet für niedergelassene Psychiater trotz steigendem Bedarf wohl in Zukunft deutlich kleiner werden. Von dieser existenziellen Seite her kann ich nur mit einem sehr mulmigen Gefühl einer Erweiterung des Angebotes zustimmen. Es ärgert mich sehr, dass mir und uns allen solche "žEntscheidungen" zugemutet werden.
  4. Von der wirtschaftlichen Situation meiner Praxis her stimmt es so, wie es ist. Es gibt natürlich Perioden mit höherer und niedrigerer Auslastung. Ich kann aber eine durchschnittliche Wartezeit von zwei Wochen bis zum Ersttermin anbieten, in dringenden Fällen auch ein kurzfristigeres Aufgebot. Für Notfälle im eigentlichen Sinn stehen die EPD"™s zur Verfügung, die Zusammenarbeit funktioniert gut. Nach meinen Informationen haben einige Kollegen wesentlich längere Wartezeiten.

Zusammengefasst:

Die Erweiterung des Angebotes wäre aus medizinischer Sicht nicht verkehrt und unter Umständen auch eine persönliche Bereicherung. Da sich die Gesundheitspolitik aber offensichtlich nicht am tatsächlichen medizinischen Bedarf orientiert, bleibt die Frage, ob eine "žAufstockung" der ambulanten psychiatrischen Versorgung auf längere Sicht nicht existenziell bedrohlich werden kann. Lege ich alleine die momentane "žAuslastung" meiner Praxis zugrunde, kann ich keinen dringenden Bedarf nach einer weiteren Niederlassung feststellen.

Im Grunde finde ich es eine Zumutung, dass der "Niederlassungsstop" immer noch besteht und die "Bedarfsregelung" auf diese Weise vonstatten geht!

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