Jetzt ist es also soweit: die Psychotherapie-Verordnung ist in Kraft. Seit dem 01.01.2007 gilt, dass generell sämtliche neu beginnenden psychotherapeutischen Behandlungen bereits zwischen der 6. und 10. Sitzung dem Vertrauensarzt der zuständigen Krankenkasse zu melden sind, der dann entscheidet, ob die Behandlung weitergeführt werden darf oder nicht. Meldepflicht…das gibt es sonst bei ansteckenden Krankheiten oder anderen unangenehmen Dingen!
Nach der 6. Sitzung bedeutet, dass de facto alle ernsthaften Psychotherapien gemeldet werden müssen, denn bei weniger als 6 Sitzungen handelt es sich um Klärungen, Beratungen, Kriseninterventionen, sicher aber nicht um eine Psychotherapie im engeren Sinne. Die Meldepflicht zielt also auf die regulären Therapien, auf die psychotherapeutische Kernarbeit, für die sich jeder zugelassene Therapeut in einer langjährigen und kostenintensiven Therapieausbildung qualifiziert hat. Völlig unklar, was hier ein Vertrauensarzt zu entscheiden hat bzw. auf welcher fachlichen Basis er seine Entscheidung treffen will. Denn Vertrauensärzte können ja bestenfalls über die gleiche Qualifikation verfügen wie der behandelnde Facharzt vor Ort. Ich habe Gerüchte gehört, dass einige Vertrauensärzte auch gar nicht begeistert sind über ihre neue Aufgabe und das Problem ganz ähnlich sehen, wie ich es gerade beschrieben habe…
Ursprünglich war wohl beabsichtigt, durch die Meldung umfangreiche Informationen einzuholen. Nach heftigeren Reaktionen der Psychotherapeuten und einiger Organisationen sowie (leider sehr zögerlichen und verspäteten) Interventionen unserer Fachgesellschaft SGPP wurde das "Papier" aber nun soweit entschärft, dass man sich fragen muss, wozu es jetzt noch dient. Wer sich einen Eindruck verschaffen möchte, kann sich den Vordruck anschauen. Er steht zum Download auf der Webseite des Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereit. Die Befürchtung ist natürlich, dass nur zunächst dem Widerstand der Wind aus den Segeln genommen werden sollte, und dass der Kampf um die Einflussnahme zu gegebenem Zeitpunkt erneut verschärft wird.
[...] ging es um die ersten Erfahrungen mit der neuen Psychotherapie-Verordnung, die seit Januar 07 in Kraft ist. Die Aufspaltung der psychiatrisch-psychotherapeutischen [...]