Wieder ein Fall, wo ein Vertrauensarzt nach einer eineinhalbstündigen Befragung eines Patienten zu einer Einschätzung kommt, die für mich als behandelnden Arzt medizinisch nicht nachvollziehbar ist und die der tatsächlichen Beeinträchtigung und Einschränkung durch die psychische Krankheit in keiner Weise gerecht wird. Ich sehe eine 100% Arbeitsunfähigkeit und die Notwendigkeit einer Rente, der Vertrauensarzt der IV sieht jedoch nur eine 30-40%ige Arbeitsunfähigkeit und damit offenbar auch einen ganz anderen Weg.
Das Problem dabei: Der Kollege, der die Entscheidung getroffen hat, hat seine Arbeit mit dieser Feststellung beendet. Eine Klärung dieser merkwürdigen "Diskrepanz" in den Beurteilungen zweier Fachärzten ist im System nicht vorgesehen. Ich bin mit meinem Latein vorerst am Ende, bin aber nach wie vor in der Therapieverantwortung gegenüber meinem verzweifelten Patienten.
Korrekt fände ich, wenn der Vertrauensarzt seine Entscheidung auch selber "verantworten" müsste, indem er die Behandlung auf Basis seiner eigenen Beurteilung übernimmt und dadurch beweist, dass es besser geht. Natürlich wird dies nie geschehen, denn dann wäre die mit vollem Kalkül eingeführte Spaltung zwischen Entscheidungskompetenz (Vertrauensarzt) und Therapieverantwortung (behandelnder Arzt) ja wieder neutralisiert. Wenn man auf diese fragwürdige Abspaltung von Kompetenz und zugehöriger Verantwortung verzichten und vertrauensärztliche Fehlentscheidungen nicht vor berechtigten Regressansprüchen schützen würde, fielen die Urteile unserer Kollegen sicher bedeutend zurückhaltender aus, es liesse sich dann aber auch nicht so trefflich sparen.