Managed Care-Modelle fordern die Übernahme von Budgetverantwortung für die behandelnden Ärzte. Vertrauensärzte der IV und Taggeld-Versicherer stehen einerseits den Beurteilten gegenüber nicht selber in der Therapieverantwortung, beeinflussen aber andererseits mit ihren Entscheidungen z. T. erheblich den Therapie- und Heilungsverlauf und sind deshalb indirekt oft massgeblich mitbeteiligt an der Entwicklung von Gesundheitskosten und am Therapieergebnis. Wenn zum Beispiel ein Vertrauensarzt eine stationäre Therapieauflage empfiehlt, die der behandelnde Facharzt nicht für sinnvoll erachtet, dann verursacht er damit zunächst deutliche Mehrkosten, deren Sinn oder Unsinn eigentlich im Verlauf evaluiert und dokumentiert werden müsste. Oder wenn ein Vertrauensarzt eine Entscheidung trifft, die sich, z. B. nach Einholung unabhängiger Zusatzgutachten oder nach einem Rechtsstreit als krasse Fehlentscheidung herausstellt, dann müsste dies doch neben grundsätzlichen Fragen der "Sicherheit und Unbefangenheit von medizinischen Begutachtungen durch Vertrauensärzte" auch die Frage aufwerfen, wer für den entstandenen Schaden und die damit verbundenen Kosten (z. B. durch notwendige Gegengutachten, Anwaltskosten, stationäre Abklärungen oder Kriseninterventionen/Bahandlungen, bleibende Invalidität etc..) aufzukommen hat?
Im Normalfall würde man erwarten, dass ein (Vertrauens-)Arzt, der die fachärztliche Beurteilung eines behandelnden Kollegen anzweifelt und den Patienten damit u. U. in eine existenzielle Notlage bringt, zumindest einem ebensolchen Rechtfertigungsdruck ausgesetzt ist, wie es derzeit die behandelnden Ärzte sind, wenn sie darstellen wollen, dass ihre Patienten wirklich krank und arbeitsunfähig sind. Zusätzlich müsste es sich von selber verstehen, dass der Patient, der in diesem neu zugespitzten Interessenskonflikt zwischen Heilwesen und Versicherungswesen tatsächlich die Opferrolle hat und nichts weiter tun kann als hoffen und abwarten, in einer "Pattsituation" zwischen seinem behandelndem Arzt und dem Vertrauensarzt der Versicherung automatisch das Recht auf ein unabhängiges Drittgutachten zugesprochen bekommt, um vertrauensärztliche Fehler überhaupt identifizieren und korrigieren zu können.
Gegenwärtige aber geschieht Folgendes: Der Vertrauensarzt erhält den vollen Schutz des Systems, darf frei entscheiden, was er für richtig hält und muss weder für unnötig verursachte Kosten, noch für gesundheitliche Folgeschäden (er entscheidet ja nur, steht aber nicht in der Therapieverantwortung…) Konsequenzen befürchten. Jeder "abgelehnte" Fall, den er produziert, ist gegenwärtig im Hinblick auf den steigenden Kostendruck erwünscht, wie die abweichende Beurteilung zum behandelnden Arzt zustande kam, ist ganz offensichtlich uninteressant, auch krasse Abweichungen (wenn z. B. der Behandler von einer 100% Arbeitsunfähigkeit ausgeht, der Vertrauensarzt aber von einer Arbeitsfähigkeit) werden nicht in Frage gestellt, solange der Patient nicht einen Rechtsanwalt engagiert. Der behandelnde Arzt dagegen soll im Rahmen von Managed Care durch vertragliche Übernahme einer Budgetverantwortung bereits dann in Regress genommen werden können, wenn er einfach nur das tut, wozu er ausgebildet wurde und und dabei das vom System vorgegebene Budget überschreiten muss.
Will man die Befangenheit von Vertrauensärzten überprüfen, sollte man in einer Studie untersuchen, ob überhaupt und wenn wie häufig Vertrauensärzte höhere Taggeld- oder Rentenansprüche bei einem Versicherten sehen, als der behandelnde Arzt…