Seit die "Psychotherapie-Verordnung" mit Beginn diesen Jahres in Kraft ist, werden die beiden Bereiche Psychiatrie und Psychotherapie, die in der modernen psychiatrischen Lehre sinnvoller Weise zunehmend als zusammengehörig verstanden werden und zusammenwachsen, durch politischen Willen wieder aufgesplittert. Damit wird die inhaltliche Bedeutung des kombinierten Facharzttitels "Psychiatrie und Psychotherapie" ignoriert und gleichzeitig dem Machtanspruch einzelner therapeutischer Schulen entgegen den Erkenntnissen der Wirksamkeitsforschung erneut Auftrieb gegeben.
Dabei weiss jeder, der mit der Behandlung psychischer Störungen befasst ist: Eine fachgerechte therapeutische Behandlung besteht in einer Synthese von psychotherapeutischen mit psychiatrischen Elementen. Die Gewichtung ist von Patient zu Patient verschieden, je nach Anliegen und nach Eignung des Patienten. Es handelt sich aber im grunde immer um eine (integrierte) psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung.
Die Durchführung einer "Psychotherapie" ohne medizinische Relevanz ist keine ärztliche Aufgabe und gehörte auch bisher nicht zum Erstattungskatalog der Krankenkasse. Man nennt solche nicht-medizinischen Leistungen, die durchaus sinnvoll sein können, aber keine Heilbehandlung darstellen, entsprechend auch nicht Psychotherapie sondern je nach Ziel und Methode "Selbsterfahrung", "Coaching", "Lebenshilfe", "psychologische Beratung" etc..
Für die Unterscheidung zwischen medizinischer Psychotherapie und den nicht-medizinischen Verfahren kann die neue "Psychotherapie-Verordnung" wohl kaum beitragen. Sie bringt aber jeden Psychiater in Schwierigkeiten zu deklarieren, ob es sich bei einer Behandlung nun explizit um eine "Psychotherapie" handelt oder nicht. Im Grunde ist diese Unterscheidung gar nicht sauber durchzuführen, solange man sich im medizinischen Terrain bewegt. Vertrauensärzte werden durch diese Verordnung zudem in die Verlegenheit gebracht, Entscheidungen zu treffen, zu denen sie fachlich u. U. gar nicht qualifiziert sind.