Die 5. IV-Revision steht bevor. Sollte die Vorlage umgesetzt werden, werden insbesondere psychisch kranke Menschen noch schwerer als bisher ihr Leiden sichtbar machen und entsprechende Unterstützung bzw. Entschöädigung einfordern können. Zudem wird durch die geplanten Veränderungen das Arzt-Patienten-Verhältnis massiv belastet und das Arztgeheimnis bedenklich gelockert.
Über die finanziellen Aspekte (Kostensenkung und "Sanierung" der IV), die die aktuelle 5. IV-Revision inhaltlich und strukturell wesentlich charakterisieren, wurden wir in den letzten Monaten umfangreich durch die Medien informiert.
Was die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) und die Schweizerische Vereinigung psychiatrischer Chefärzte (SVPC) zur 5. IV-Revision zu sagen haben, wurde in einer gemeinsamen Stellungnahme zu Papier gebracht.
Guten Tag
Ich danke nachträglich der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) und der Schweizerischen Vereinigung psychiatrischer Chefärzte (SVPC) für das Engagement im Zusammenhang mit der 5. IV-Revision.
Das Aufheben der ärztlichen Schweigepflicht unter Androhung von Leistungskürzungen oder Leistungsverweigerung sowie die massive Aufweichung des Datenschutzes für behinderte und erwerbseingeschränkte Personen kann nur das Ergebnis einer weit verbreiteten sozialdarwinistischen Gesinnung in der Politik und Gesellschaft unseres Landes sein. Als Mensch mit einer psychischen Behinderung betrachte ich mich daher seit der Abstimmung zur 5. IV-Revision als politisch Verfolgter.
Mit freundlichen Grüssen
FEW things
(zu einem eigenen Schutz anony; Ich bitte um Verständnis)