Kein Einzelfall in meinem Praxisalltag, aber besonders eindrücklich:
56 jähriger Patient, Ausländer, Familienvater, Konflikte im familiären Umfeld, die Ehe ist in Frage gestellt. Im Beruf jahrelange Schichtarbeit und Konfrontation mit mehreren innerbetrieblichen Umstrukturierungen und Änderungen des Arbeitsklimas. In diesem Zusammenhang auch wachsende Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Tatsächlich wurde dem Patienten aus betrieblichen Gründen im September 2005 gekündigt.
Bereits seit 4-5 Jahren waren die anhaltenden psychosozialen Belastungen zunehmend zur Überforderung geworden, und es war zur Entwicklung eines Erschöpfungssyndroms gekommen. Zusätzlich häufige Konsultationen des Hausarztes wegen zu hohem Blutdruck und Rückenschmerzen. Um "arbeitsfähig" zu bleiben und nicht zuviele Fehlzeiten zu haben, hatte der Patient über Monate hinweg Medikamente, Schlafmittel, eingenommen, von denen er jetzt abhängig ist. Nach der Kündigung kam es zur Zuspitzung der innerfamiliären Krise, sodass der Patient vorübergehend von zuhause ausziehen und sich eine kleine Wohnung suchen musste. Dies führte zwar einerseits zur Entlastung zuhause, verschärfte aber die finanzielle Situation der Familie über die Massen.
Im Zusammenwirken dieser Faktoren kam es dann zur Manifestation einer depressiven Störung. Durch den Hausarzt wurde im Mai 07 eine ambulante psychiatrische Behandlung veranlasst. Bei der Untersuchung fand ich ein eindeutiges depressives Zustandsbild mit Vitalstörung und Zeichen tiefer Erschöpfung. Zudem bestand eine massive Schlafstörung mit Medikamentenabhängigkeit. Weil der ambulante Rahmen für die Behandlung dieser Störung nicht ausreichend erschien, entschloss ich der Patient zu einer stationären Behandlung. 2 Monate behielt man ihn dort, bestätigte die Diagnose einer Depression und entliess den Patienten in zwar gebessertem Zustand, aber arbeitsunfähig und mit dem Hinweis, dass der Patient zwar den starken Wunsch habe wieder zu arbeiten, jedoch aufgrund der geringen körperlichen Belastbarkeit, wiederholt auftretender Rückenschmerzen nach Diskushernie…, der depressiven Entwicklung bei familiären und alltäglichen Belastungen sowie altersbedingt für 100% arbeitsunfähig zu gelten habe und dass es sich um ein invalidisierendes Leiden handele. Nach Austritt aus der Klinik zeigte sich mir der Patient in der ambulanten Weiterbehandlung weiterhin mit depressiver Symptomatik und schlechter Prognose bzgl. Arbeitsfähigkeit.
Um ihre Leistungspflicht zu überprüfen veranlasste nun die Taggeldversicherung eine Untersuchung des Patienten bei einem "Experten"-Institut. Laut Aussage des Patienten wurde er dort circa 10 Minuten von einem Arzt befragt und dann mit den Worten verabschiedet, für heute reiche es, er werde ihn für ein weiteres Gespräch erneut aufbieten.
Statt des erneuten Aufgebots erhielt der Patient dann aber bereits die Verfügung seiner Versicherung, basierend auf der erfolgten Erstbeurteilung des Experten, dass die Taggeldzahlungen per xxx eingestellt werden. Zur Begründung der übliche Textbaustein: "Die durch uns veranlasste Beurteilung durch… vom … hat ergeben, dass die anhaltende Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht nicht mehr ausgewiesen ist."
In der Tat: In seinem (recht kurzen) Bericht über die konsiliarische Untersuchung, der mir als Kopie ebenfalls zugesandt wurde, schreibt der Facharzt im Dienste der Versicherung, es konnten "im Rahmen der eigenen klinisch-psychopathologischen Exploration keine Befunde eruiert werden, welche Charakter und Ausmass einer psychischen Störung mit Krankheitswert erreichen würden". Er sehe auch keine vorbestehende seelische Vulnerabilität (Verletzlichkeit), sondern vornehmlich finanziell bezogene Stresssymptome und medizinalfremde Kausalfaktoren.
Der als "Experte" tätige Facharzt verfügt über keine höhere medizinische und fachpsychiatrische Qualifikation als jeder andere niedergelassene oder klinisch tätige Facharzt. Trotzdem werden durch diese singuläre Beurteilung, die nicht weiter begründet werden muss, die ärztlichen Einschätzungen des Behandlers und der psychiatrischen Klinik neutralisiert und der Taggeld-Versicherung damit ermöglicht, ihre Zahlungen zunächst einzustellen.
Für den Patienten (und alle Patienten, die systematisch und zunehmend in ähnliche Situationen geraten) bedeutet dieser (juristisch natürlich anfechtbare Entscheid) einen erneuten negativen Stress, eine Verlängerung seines Leidens und der Zukunftsängste, eventuell der Abstieg zum Fürsorgeempfänger und eine Verschlechterung der Heilungsprognose. Selbst dann, wenn die Taggeldversicherung schlussendlich verpflichtet werden sollte, die Zahlungen wieder aufzunehmen, was bisher in jedem von mir erlebten Fall einer Klage so herauskam.
Das erinnert mich irgendwie an den MDK (Mediz. Dienst der Krankenkassen), die meinen oft nach 10 min die Arbeitsfähigkeit beurteilen zu können.
Viele haben Angst oder keinen Antrieb einen Widerspruch einzulegen, weil der aufkommende Stress nicht förderlich ist …