"Scheininvalidität" und SVP – Apfel und Stamm…?

Natürlich entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass nun ausgerechnet ein SVP-Kantonsrat wegen Vorwurfs des IV-Missbrauchs zurücktreten muss. Aber natürlich sollte sich hier wie auch in allen anderen Fällen eigentlich niemand anmassen, über etwas zu spekulieren, wozu ihm die Sachkenntnis fehlt.

In einem Fernsehinterview betonte gestern abend ein Parteigenosse des Betroffenen, es handele sich ganz gewisse um einen Einzelfall, über die Gründe müsse man Herrn Leuthold selber befragen und man müsse auch berücksichtigen, dass dieser eine Reihe Operationen zu verkraften gehabt habe. Dennoch schloss er sich unter den drängenden Fragen des Interviewers der Einschätzung an, es müsse sich wohl um IV-Missbrauch handeln, wenn der Beschuldigte seine politischen Aufgaben in vollem Umfang und also auch Büroarbeit erledigen konnte. Er stellte in diesem Zusammenhang noch einmal klar, wie wichtig er den Einsatz von Detektiven finde, um Scheininvalide zu entlarven.

Einige Gedanken dazu:

  1. Die Frage, ob Herrn Leuthold die bezogene IV-Entschädigung rechtlich zusteht, muss unabhängig davon beantwortet werden, ob er sie zum Lebensunterhalt benötigt. Denn die IV ist nicht dasselbe wie die Sozialhilfe.
  2. Merkwürdig ist, dass ein Mann, der
    1. selber wegen Rückenleiden invalidisiert ist und
    2. den eigenen IV-Bezug für gerechtfertigt hält
    3. die Diskrepanz zwischen öffentlicher Wahrnehmung und subjektivem Leid also aus eigener Erfahrung kennt und
    4. zudem zwischenzeitlich der Gesundheitskommission vorstand

    einer Partei angehört und eine Gesundheitspolitik unterstützt, die systematischen Sozialabbau betreibt und das Wort "Scheininvalide" erfunden hat.

  3. Das belebt den Gedanken über den Apfel, der nicht weit vom Stamm fällt: Kennzeichnet das Gerede über "Scheininvalidität", die Angst vor Sozialmissbrauch und das Bedürfnis nach "Detektiven", "Observierungen" etc. tatsächlich die Lage der Nation oder verweist es nicht vielleicht doch eher auf die innere Gestimmtheit und Gesinnung des durchschnittlichen SVP-Wählers?
  4. Natürlich wird es sich im Fall Herrn Leuthold, sollte es sich tatsächlich um IV-Missbrauch handeln, um einen Einzelfall handeln
  5. Ebenso natürlich ist aber anzunehmen, dass es sich bei krassen IV-Missbräuchen auch in der übrigen Bevölkerung um Einzelfälle handelt

Wer wirklich wissen möchte, ob und in welchem Umfang ein Sozialmissbrauch stattfindet und einem solchen allenfalls vorbeugen will, sollte keine unqualifizierten Detektive und Spitzel durch die Gegend schicken und die Leute mit pauschalem Misstrauen verunsichern, sondern Vertrauen in die professionellen ambulanten Dienste vor Ort setzen und diese verstärken.

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