Eine spezielle Gruppe der Psychopharmaka, die sogenannten Neuroleptika, erfreuen sich in Alters- und Pflegeheimen grosser Beliebtheit. Sie kommen zum Einsatz, wenn Patienten, z. B. im Rahmen einer Demenzerkrankung, verwirrt, erregt oder aggressiv sind. Neuroleptika wirken "antipsychotisch", verringern Ängste und führen so oft zur gewünschten "Beruhigung" der Patienten.
Grundsätzlich hat sich der Einsatz von Neuroleptika zu diesem Zweck bewährt. Da den Erregungszuständen tatsächlich oft psychotische oder psychose-nahe Ängste zugrunde liegen, kann man in diesen Fällen auch von einer "kausalen" Therapie sprechen. Im Gegensatz zu "Beruhigungsmitteln" verursachen Neuroleptika zudem keine Abhängigkeit.
Leider kommt es dennoch in der täglichen Praxis regelmässig zu Problemen, die nach meiner Erfahrung im wesentlichen auf 3 Faktoren zurückgeführt werden können:
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Menschen mit Vorschädigungen des Hirns, z. B. Demenzkranke, reagieren auf die Gabe psychotroper Substanzen in der Regel ausgesprochen empfindlicher als üblich. Auch das Auftreten sogenannter "paradoxer", d. h. gegenteiliger Wirkungen ist bei solchen Menschen sehr viel häufiger. Die üblichen Dosierungsempfehlungen gelten deshalb für viele Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht und müssen deutlich nach unten korrigiert werden, um das Auftreten teils schwerwiegender Nebenwirkungen oder eben paradoxer Wirkungen zu vermeiden. Aufgrund ihrer stark sedierenden Eigenschaften kommen in Alten- und Pflegeheimen besonders häufig die "niederpotenten" Neuroleptika zum Einsatz, die bei den Betroffenen zu besonders unangenehmen Nebenwirkungen führen. Wird (richtiger Weise) zum "hochpotenten" Neuroleptikum gegriffen, ist dies meist das "alt bewährte" und v. a. Haus- und Notärzten gut bekannte Haldol (Haloperidol), obwohl moderne Neuroleptika wie z. B. Risperdal (Risperidon) ebenso wirksam, aber weniger gefährlich sind.
ad 2
Die Einordnung von Neuroleptika als "Bedarfsmedikation" führt in Heimen in der Regel dazu, dass die Pflegekraft bis zu einer (meist viel zu hoch angesetzten) Höchstdosis nach eigenem Gutdünken über die Abgabe des Medikamentes entscheiden kann. Häufig ist der verordnende Arzt nicht ausreichend über die tatsächlich abgegebene Menge informiert und kann bei Problemen viel zu spät intervenieren. Bei dem knapp bemessenen Personalschlüssel, bei dem es meist gleichermassen an qualifizierten Pflegekräften und an zuständigen Ärzten mangelt, ist die Praxis mit der "Bedarfsmedikation" zwar verständlich. Sie ist aber ethisch bedenklich und dient sicher nicht dem Wohl des Heimbewohners.
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Moderne atypische hochpotente Neuroleptika sind mindestens zweifach, teilweise ein Vielfaches teurer als das genannte Haldol (Haloperidol). Dafür sind weder Ärzte, noch Pflegekräfte oder die Träger von Heimen und Spitälern verantwortlich. In einem Gesundheitssystem, welches seine Qualität hauptsächlich an den vermiedenen Behandlungskosten misst, werden untereinander konkurrierende Einrichtungen wenn möglich immer preiswerten Präparaten wie dem Haldol den Vorzug geben. Hier handelt es sich um einen systematischen Fehler.
Meine Beratungstätigkeit im Alzheimerforum für die Behandlung von Demenzkranken stützt sich auf folgende Leitgedanken, die auf die Behandlung anderer Patientengruppen mit vorgeschädigtem Hirn übertragen werden können: